Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland (1949 – 2015) – Ein Nachruf

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Grundgesetz ein Rechtsstaat, dessen Kern die Gewaltenteilung und die Bindung der Exekutive an das Gesetz ist. Eine Regierung, die Gesetze missachtet, verletzt die Grundlagen unseres (Rechts)-staates und zerstört das Vertrauen der Bürger in den Staat.

Die Ereignisse vom September 2015, die Selbstaufgabe der staatlichen Souveränität, habe ich fassungslos verfolgt. Im Nachgang der Ereignisse habe ich mich mit der Frage beschäftigt, ob das Handeln der Regierung von den Gesetzen gedeckt war. Verstöße gegen internationale Verträge wie die Nichtbeistandsklausel der EURO-Verträge oder die Dublinverordnung sind ja quasi schon an der Tagesordnung. In diesen Fällen könnte man jedoch argumentieren, dass die freiwillige Übernahme von Lasten durch Deutschland kein Verstoß darstellt, da man sich damit nur selbst und nicht den Vertragspartner schlechterstellt. Aber wie sieht es mit der deutschen Gesetzgebung zum Thema Grenzöffnung aus?

Ich habe mich als Nichtjurist mit den entsprechenden Gesetzen beschäftigt und bin dabei auf §18 des Asylgesetzes gestoßen. Das Gesetz sagt eindeutig: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist“ und „Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird […].“. Es gibt jedoch eine Ausnahmeklausel: „Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit […]das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.“ Außerdem fordert das Gesetz: „Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.“ Zu diesem Punkt gibt es keine Ausnahmeregelung, das Zulassen einer unkontrollierten Einreise ist ein klarer Gesetzesbruch.

Mich verwunderte, dass in der medialen Darstellung der Grenzöffnung üblicherweise davon die Rede war, dass Merkel nach Absprache mit Gabriel und Feymann die Grenzen geöffnet hat. Laut Gesetz ist es jedoch Aufgabe des Bundesinnenministers, die Ausnahmeregel anzuordnen. Diese Ausnahmeregelung, die rechtliche Grundlage der Grenzöffnung, ist von den Medien jedoch nicht thematisiert worden, ich konnte mich jedenfalls nicht daran erinnern. Hat die Regierung im Rahmen der Gesetze gehandelt?

Ich begann zu recherchieren und bat „meinen“ Bundestagsabgeordneten mir mitzuteilen, wann die Anweisung erfolgte, welchen Wortlaut die Anweisung hat, wie lange sie gilt/galt und welche Begründung genannt wurde. Außerdem fragte ich, warum die Einreisenden entgegen des Gesetzes nicht erkennungsdienstlich behandelt wurden.

Zur erkennungsdienstlichen Behandlung erklärte er, dass diese nur für Ausländer gilt, die bei den Grenzbehörden um Asyl nachsuchen, da gemäß Schengen an den Grenzen nicht kontrolliert wurde, bestand auch keine Pflicht zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Für die „Durchsetzung der Pflicht zur erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Grenzbehörde gem. § 18 Abs. 5 AsylG wurden die Kapazitäten der Bundespolizei im Herbst 2015 insbesondere in Bayern deutlich ausgebaut“. Hat aber wohl leider nicht gereicht, die Pflicht vollständig durchzusetzen.

Zu der Ausnahmegenehmigung konnte oder wollte er mir keine Antwort geben. Ich recherchierte weiter und stieß tatsächlich auf die Anordnung gemäß §18 Abs.4 Punkt 2. In der Antwort einer Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes teilt das Innenministerium mit: „Die Entscheidung, den betroffenen Personenkreis nicht zurückzuweisen wurde […] innerhalb der Bundesregierung getroffen. […] Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht“.

Das Rechtverständnis der Bundesregierung nochmal im Klartext. Während jeder banalste Verwaltungsakt schriftlich zu erfolgen hat, erfolgt die Anordnung einer im Gesetz bestehenden Ausnahmeregelung lediglich mündlich, ohne Begründung und gilt seit über einem Jahr. Dies ist wahrlich ein starkes Stück.

Die meisten Parlamentarier scheint dies nicht zu stören. Einige Abgeordnete haben den Rechtsbruch im „Brandbrief“ an die Kanzlerin vom 17.1.2016 zwar offen angesprochen. Sie beziehen sich darin ausdrücklich auf §18 des Asylgesetzes: „Bei § 18 Abs. 4 AsylG handelt es sich allerdings erkennbar um eine Ausnahmevorschrift […]Sinn und Zweck der Vorschrift ist es jedoch nicht, durch eine bloße Anordnung des zuständigen Ministeriums für einen längeren Zeitraum oder gar auf Dauer die gesamte übrige Rechtslage, insbesondere § 18 Abs. 2 AsylG außer Kraft zu setzen. […] Daher sind wir der Überzeugung, dass wir – möglichst rasch – wieder zur Anwendung des geltenden Rechts zurückkehren müssen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den bereits mehrfach zitierten § 18 Abs. 2 AsylG als auch im Hinblick auf die Verordnung Dublin II/III“. Der Brief ist von Januar 2016, die Ausnahme gilt weiterhin. Konsequenzen ziehen die Unterzeichner des Brandbriefes jedoch bis heute nicht. Die Verfassung/der Rechtsstaat wird der Fraktionsdisziplin untergeordnet.

Bei einer der folgenreichsten Entscheidungen der Bundesrepublik hat das Parlament einfach darauf verzichtet, diese demokratisch zu legitimieren, sondern nimmt den Rechtsbruch einfach hin. Ich erinnere mich noch gut daran, wie der Bundestag im Eiltempo ein Gesetz beschlossen hat, um die religiöse Beschneidung von Jungen zu legalisieren. Diese Entscheidung halte ich zwar inhaltlich für skandalös – das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern wird religiösen Vorstellungen ihrer Eltern untergeordnet, sie werden quasi zu Sachen der Eltern gemacht – dem Rechtsstaat wurde aber Genüge getan. Das Versagen des Parlamentes im Rahmen der Flüchtlingskrise kann ich historisch nur vergleichen mit der Zustimmung der SPD-Abgeordneten zu den Kriegskrediten im Juli 1914 oder der Zustimmung der Zentrumsabgeordneten zum Ermächtigungsgesetz am 23.3.1933. Diesmal haben jedoch alle Abgeordneten versagt, es gibt keine parlamentarische Opposition. Ich bin immer noch schockiert und fassungslos und trauere um den Rechtsstaat Deutschland, geboren 1949 aus Trümmern, gestorben 2015 in Wohlstand durch den „Merkel-Putsch“ und rückratlose Abgeordnete.

Egal wie man zur Flüchtlingspolitik inhaltlich steht, sie unter moralischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Aspekten beurteilt – wenn man darüber den Rechtsstaat opfert zerstört man den Kern unseres Staates. Es ist traurig, dass dies den meisten Bürgern und den meisten Politikern egal zu sein scheint.

P.S.: Eine treffende politische Erklärung (keine Entschuldigung) für das Versagen des Bundestages liefert der ehemalige Bundestagsabegordnete Gunter Weißgerber in seinem Artikel: „Ich bin dann mal weg!”, meinte der Staat und machte sich aus dem Staub.

P.P.S.: Der sächsische Ministerpräsident Tillich fordert am 19.11.2016: „Es reicht nicht mehr, dass man Politik erklärt, sondern der Bürger will, dass die beschlossenen Gesetze auch eingehalten und umgesetzt werden“. Eine späte Erkenntnis.

Tags: , ,

Der Beitrag wurde am Sonntag, den 20. November 2016 um 14:39 Uhr veröffentlicht und wurde unter Politik abgelegt. du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.